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Betriebsrichtlinien

Die Zunahme der biologisch und biologisch-dynamisch bewirtschafteten Flächen hat die offiziellen Vorschriften immer breiter werden lassen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, interne betriebseigene Richtlinien zu erstellen, die sehr viel detaillierter und strenger sind, als die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung (2092/91/EWG). Als Kontrollinstanz fungiert das Zertifizierungsorgan ICEA, das die Einhaltung dieser internen Richtlinien überprüft und jedes Jahr ein Zertifikat ausstellt, mit dem die Konformität des Betriebes bestätigt wird. Die betriebsinternen Richtlinien schreiben unter anderem vor:

1. Drei verpflichtende Betriebsinspektionen der Kontrollstelle ICEA;

2. Einsatz aller betrieblichen Geräte und Maschinen ausschließlich für die ökologische Bewirtschaftung;

3. Mindestens eine Produkt- und Bodenanalyse pro Jahr, zur Überprüfung auf Rückstände oder Verwendung von nicht zugelassenen Produkten;

4. Analysen auf Rückstände oder nicht zugelassenen chemische Substanzen in unseren verarbeiteten Produkten;

5. Kontrolliert und geregelt ist auch die Verarbeitung unserer Produkte unter Ausschluss chemischer Produkte in den Verarbeitungsprozessen (mit Ausnahme von Schwefel beim Wein);

6. Zahlreiche weitere Richtlinien im Bereich der verschiedenen Herstellungsverfahren.

Unser Betrieb entsprach bei allen Kontrollen und Analysen stets den vorgesehenen Anforderungen.

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